Jeder Mensch braucht ein Zuhause

Zeltplatz.

Unsere Zeltwiese wird in erster Linie Kanureisenden auf der Donau zur Verfügung gestellt; Fahrrad- und Rucksacktouristen werden nur aufgenommen, soweit freie Kapazitäten bestehen.

Die Zeltwiese ist nicht zum Dauercampen geeignet, weshalb deren Benutzung auf drei Übernachtungen in drei aufeinanderfolgenden Tagen und Nächten beschränkt wird.

Wohnwagen- oder Wohnmobiltouristen können nach Rücksprache auf unserem Parkplatz übernachten: Eine Chemikalienentsorgung ist allerdings nicht vorhanden, bzw. nicht möglich. 

Unsere Zeltwiese ist während ihrer Belegung auch in der Verantwortung unser Gäste. Wir verstehen darunter, dass sich alle Einzelpersonen und Gruppen um einen zweckmäßigen und sauberen Zustand des Zeltplatzes bemühen.

Das Zusammenleben sowohl der Zeltgäste untereinander, als auch der Zeltgäste mit den UKF-Mitgliedern, sowie die kontinuierliche Belegung erfordern neben gegenseitiger Rücksichtnahme auch ein Mindestmaß an Regeln, die für alle verbindlich sind. Der Zeltplatz soll auch nach Jahren noch ein angenehmer Aufenthaltsort sein. Die Zeltgäste werden deshalb gebeten, mit den Gebäuden, den Einrichtungsgegenständen und den Anlagen schonend umzugehen. Bei Mehrfachbelegung ist mit anderen Personen Rücksicht zu üben.


Die Benutzung der Zeltwiese erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ulmer Kanufahrer haften nicht für Schäden, die den Zeltgästen entstehen. Dagegen haften aber diese für Schäden, die sie am Zeltplatz, seinen Einrichtungen oder gegenüber Dritten verursachen. Schäden sind unverzüglich den Ulmer Kanufahrern oder einem Beauftragten zu melden und sind ggf. zu ersetzen.


Im Vereinsgebäude, insbesondere in den dort eingerichteten Duschen und Toiletten, ist auf Sauberkeit zu achten.


Bootshallen und andere Vereinsgebäude sind von der Benutzung ausgeschlossen.


Zelten und Lagern außerhalb der zugewiesenen Plätze, sowie das Graben von Feuerstellen sind verboten; Bodenveränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.


Feuer darf nach vorheriger Absprache nur in der dafür vorgesehenen gemauerten Feuerstelle entzündet werden und darf niemals unbewacht bleiben. Die Beschaffung des Brennholzes obliegt dem Zeltgast.


Das Befahren des Zeltplatzes mit Fahrzeugen jeder Art ist verboten. Für die Abfuhr von Zelten, Material, Lebensmitteln etc. und für Krankentransporte darf nur der Fahrweg auf dem Vereinsgelände benutzt werden. Campingmobile und Wohnwagen dürfen nicht aufgestellt werden.


Den Anordnungen der Beauftragten der Ulmer Kanufahrer ist Folge zu leisten.


Abfälle sind in die bereitgestellten Abfallbehälter zu geben. Wiederverwertbare Stoffe, wie z. B. Glas, sind auszusondern, besonders zu sammeln und wieder mitzunehmen.


Bei Nichtbeachten der Benutzungsordnung ist der Zeltplatz unverzüglich zu räumen.


Die vorstehenden Regelungen sind verbindlich und Bestandteil des Belegungsvertrages. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass Ihnen Ihr Aufenthalt auf dem UKF-Zeltplatz viel Freude bereitet und zu einem schönen Erlebnis wird.